Kinder

Darf ich mit den Kindern umziehen?
Bei gemeinsamer elterlicher Sorge, was bei verheirateten Paaren stets der Fall ist, darf kein Elternteil ohne Zustimmung des anderen mit den Kindern in eine neue Wohnung umziehen. 

Bei Streit muss das Gericht das sogenannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht", welches ein Teilbereich der elterlichen Sorge ist, auf einen Elternteil übertragen.

Wir können für Sie in dringenden Fällen bei Gericht gegebenenfalls eine schnelle Regelung erzielen.

Wer bekommt das Sorgerecht?
Die gesamte elterliche Sorge wird nur in wenigen Ausnahmefällen auf einen Elternteil alleine übertragen. Teilbereiche davon, nämlich das Bestimmungsrecht bezüglich

  • Aufenthalt (Wohnsitz)
  • Kindergarten / Schule
  • medizinische Versorgung
  • Religion
  • Finanzen (z.B. Girokonto für das Kind)

kann das Gericht auf Antrag einem Elternteil zuweisen.

Wie oft darf ich meine Kinder sehen?
Das Umgangsrecht steht dem Elternteil zu, bei dem die Kinder nicht wohnen.
Üblicherweise findet der Umgang alle zwei Wochen von Freitagnachmittag bis Sonntagabend statt. Hinzu kommt die Hälfte der Schulferien.
Es können auch andere Umgangszeiten vereinbart oder bei Gericht beantragt werden.
Es geht immer um die Frage, was dem Wohl der Kinder dient. Dies kann auch mehr oder weniger Umgang sein.

Der umgangsberechtigte Elternteil muss auf seine Kosten die Kinder holen und bringen.
Die Unterhaltszahlungen dürfen auch während des Ferienumgangs nicht gekürzt oder eingestellt werden.
Bei Problemen sollte zunächst das Jugendamt um Vermittlung gebeten werden.